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   LSG Bayern, 02.02.2012 - L 11 AS 162/11   

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https://dejure.org/2012,6541
LSG Bayern, 02.02.2012 - L 11 AS 162/11 (https://dejure.org/2012,6541)
LSG Bayern, Entscheidung vom 02.02.2012 - L 11 AS 162/11 (https://dejure.org/2012,6541)
LSG Bayern, Entscheidung vom 02. Februar 2012 - L 11 AS 162/11 (https://dejure.org/2012,6541)
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (9)

  • BSG, 15.04.2008 - B 14/7b AS 68/06 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Vermögensberücksichtigung -

    Auszug aus LSG Bayern, 02.02.2012 - L 11 AS 162/11
    Zu ermitteln ist, welchen Verkehrswert der Vermögensgegenstand gegenwärtig auf dem Markt hat, der sodann dem Substanzwert gegenüberzustellen ist (vgl. BSG, Urteil vom 15.04.2008 - B 14/7b AS 68/08 R - Juris Rn. 34 = BSGE 100, 196ff; Urteil vom 30.08.2010 - B 4 AS 70/09 R - Juris Rn.19 = FEVS 62, 337ff; Geiger in LPK- SGB 11, 4. Aufl., § 12 Rn. 59; Mecke in Eicher/Spellbrink, 2. Aufl., § 12 Rn.84).

    Die Härteregelung setzt solche Umstände voraus, die dem Betroffenen ein deutlich größeres Opfer abverlangen als eine einfache Härte und erst recht als die mit der Vermögensverwertung stets verbundenen Einschnitte (vgl. BSG, Urteil vom 15.4.2008 - B 14/7b AS 68/06 R - Juris Rn.31 = BSGE 100, 196, BSG Urteil vom 07.05.2009 - B 14 AS 35/08 R - Juris Rn.20 = BSGE 103, 146 ff).

  • BSG, 16.05.2007 - B 11b AS 37/06 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Vermögensberücksichtigung - selbst genutztes

    Auszug aus LSG Bayern, 02.02.2012 - L 11 AS 162/11
    Der Begriff der Verwertbarkeit ist ein rein wirtschaftlicher und beurteilt sich sowohl nach den tatsächlichen als auch nach den rechtlichen Verhältnissen (vgl. BSG Urteil vom 16.5.2007 - B 11b AS 37/06 R - Juris Rn. 29 = BSGE 98, 243).

    Die Verwertung einer Immobilie kann offensichtlich unwirtschaftlich sein, wenn bei einer Veräußerung wesentlich weniger als der zum Erwerb des Grundstücks aufgewendete Gesamtbetrag erzielt werden kann, wobei gewisse Verluste wegen veränderter Marktpreise zumutbar sind (vgl. BSG, Urteil vom 16.05.2007 - B 14/7b AS 37/06 R - Juris Rn.40 = BSGE 98, 243ff).

  • BSG, 30.08.2010 - B 4 AS 70/09 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Vermögensberücksichtigung - dinglich

    Auszug aus LSG Bayern, 02.02.2012 - L 11 AS 162/11
    Für diesen Zeitraum muss im Vorhinein eine Prognose getroffen werden, ob und welche Verwertungsmöglichkeiten bestehen, die geeignet sind, Hilfebedürftigkeit abzuwenden (vgl. BSG, Urteil vom 30.08.2010 - B 4 AS 70/09 R - Juris Rn.16 = FEVS 62, 337ff).

    Zu ermitteln ist, welchen Verkehrswert der Vermögensgegenstand gegenwärtig auf dem Markt hat, der sodann dem Substanzwert gegenüberzustellen ist (vgl. BSG, Urteil vom 15.04.2008 - B 14/7b AS 68/08 R - Juris Rn. 34 = BSGE 100, 196ff; Urteil vom 30.08.2010 - B 4 AS 70/09 R - Juris Rn.19 = FEVS 62, 337ff; Geiger in LPK- SGB 11, 4. Aufl., § 12 Rn. 59; Mecke in Eicher/Spellbrink, 2. Aufl., § 12 Rn.84).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 01.06.2010 - L 6 AS 15/09

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

    Auszug aus LSG Bayern, 02.02.2012 - L 11 AS 162/11
    Das den Freibetrag übersteigende und tatsächlich vorhandene Vermögen ist über den gesamten Anspruchszeitraum hinweg mit seinem vollen Wert anzusetzen und dem Kläger Monat für Monat über sämtliche Bewilligungszeiträume anspruchsausschließend entgegenzuhalten, soweit es nicht verwertet worden und im jeweiligen Bedarfszeitraum noch vorhanden ist (vgl. LSG Nordrhein- Westfalen, Urteil vom 01.06.2010 - L 6 AS 15/09 - Juris Rn.43).
  • BSG, 30.07.2008 - B 14 AS 14/08 B

    Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtsfrage im Verfahren der

    Auszug aus LSG Bayern, 02.02.2012 - L 11 AS 162/11
    Der in § 3 Abs. 1 und 3 sowie § 9 Abs. 1 SGB II statuierte Grundsatz der Subsidiarität spricht vielmehr dafür, dass tatsächlich vorhandenes Vermögen bis zu den in § 12 SGB II vorgegebenen Grenzen zu berücksichtigen ist (vgl. BSG, Beschluss vom 30.07.2008 - B 14 AS 14/08 B - Juris Rn.5 mwN).
  • LSG Sachsen, 13.03.2008 - L 2 AS 143/07

    Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende, Berücksichtigung einer

    Auszug aus LSG Bayern, 02.02.2012 - L 11 AS 162/11
    Hierbei war das im jeweiligen Bedarfszeitraum vorhandene und den Freibetrag übersteigende Vermögen mit seinem vollen noch vorhandenen Wert zu berücksichtigen, unabhängig davon, ob es zur Deckung des Bedarfs für den gesamten Bedarfszeitraum ausgereicht hätte (vgl. LSG Sachsen, Urteil vom 13.03.2008 - L 2 AS 143/07 - Juris Rn. 31).
  • BSG, 07.05.2009 - B 14 AS 35/08 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Vermögensverwertung von privaten

    Auszug aus LSG Bayern, 02.02.2012 - L 11 AS 162/11
    Die Härteregelung setzt solche Umstände voraus, die dem Betroffenen ein deutlich größeres Opfer abverlangen als eine einfache Härte und erst recht als die mit der Vermögensverwertung stets verbundenen Einschnitte (vgl. BSG, Urteil vom 15.4.2008 - B 14/7b AS 68/06 R - Juris Rn.31 = BSGE 100, 196, BSG Urteil vom 07.05.2009 - B 14 AS 35/08 R - Juris Rn.20 = BSGE 103, 146 ff).
  • BSG, 06.12.2007 - B 14/7b AS 46/06 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Hilfebedürftigkeit - Erbbaurecht am

    Auszug aus LSG Bayern, 02.02.2012 - L 11 AS 162/11
    Tatsächlich nicht verwertbar sind lediglich Vermögensgegenstände, für die in absehbarer Zeit kein Käufer zu finden sein wird (vgl. BSG Urteil vom 6.12.2007 - B 14/7b AS 46/06 R - Juris Rn. 12 = BSGE 99, 248 ff).
  • BSG, 27.01.2009 - B 14 AS 42/07 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Vermögensberücksichtigung - nicht selbst

    Auszug aus LSG Bayern, 02.02.2012 - L 11 AS 162/11
    Ist dagegen völlig ungewiss, wann eine für die Verwertbarkeit notwendige Bedingung eintritt, so liegt eine generelle Unverwertbarkeit bereits iS des § 12 Abs. 1 SGB II vor (vgl. BSG, Urteil vom 27.1.2009 - B 14 AS 42/07 R - Juris Rn. 22 = SozR 4-4200 § 12 Nr. 12; Urteil vom 06.12.2007 aaO Rn.15).
  • LSG Bayern, 18.03.2015 - L 11 AS 91/15

    Zur Zulässigkeit einer Wiederaufnahmeklage

    Die Klage auf Wiederaufnahme des durch Urteil des Bayer. Landessozialgerichts vom 02.02.2012 abgeschlossenen Verfahrens L 11 AS 162/11 wird als unzulässig verworfen.

    Am 17.02.2014 hat der Kläger - anlässlich anderer Berufungsverfahren - beim LSG die Wiederaufnahme des Verfahrens L 11 AS 162/11 beantragt.

    das Verfahren L 11 AS 162/11 wieder aufzunehmen, das Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts vom 02.02.2012 und den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Würzburg vom 20.01.2011 aufzuheben sowie den Beklagten unter Abänderung der Bescheide vom 18.12.2008 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 12.02.2009, vom 04.06.2009 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 29.10.2009, vom 07.12.2009 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 20.08.2010 und vom 14.06.2010 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 19.01.2011 zu verurteilen, Alg II als Zuschuss statt als Darlehen für die Zeit vom 01.01.2009 bis 31.12.2010 zu bewilligen.

    Die Klage auf Wiederaufnahme des Verfahrens L 11 AS 162/11 ist nicht statthaft und damit als unzulässig zu verwerfen.

  • LSG Bayern, 16.03.2017 - L 11 AS 347/16

    Erfolgreiche Untätigkeitsklage wegen fehlender Entscheidung über einen

    Sowohl das dagegen gerichtete Berufungsverfahren beim Bayerischen Landessozialgericht (Urteil vom 02.02.2012 - L 11 AS 162/11) als auch die anschließende Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision beim Bundessozialgericht (Beschluss vom 10.05.2012 - B 4 AS 64/12 B) waren ohne Erfolg.

    Da die Bewilligung als Darlehen in den genannten Bescheiden auch rechtskräftig ist - die dagegen gerichteten Klagen hat das SG mit Gerichtsbescheid vom 20.01.2011 abgewiesen (S 9 AS 195/09), der Senat hat die Berufung mit Urteil vom 02.02.2012 (L 11 AS 162/11) zurückgewiesen und die Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundessozialgericht (Beschluss vom 10.05.2012 - B 4 AS 64/12 B) war ohne Erfolg - kann insofern keine Versicherungspflicht begründet werden.

  • LSG Bayern, 18.03.2015 - L 11 AS 104/15

    Grundstücke, Aufrechnung, Darlehen

    Sowohl das dagegen gerichtete Berufungsverfahren (Urteil des Senats vom 02.02.2012 - L 11 AS 162/11) beim Bayerischen Landessozialgericht (LSG) als auch die anschließende Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision (BSG, Beschluss vom 10.05.2012 - B 4 AS 64/12 B) beim Bundessozialgericht waren ohne Erfolg.
  • LSG Bayern, 18.03.2015 - L 11 AS 152/14

    Zurückverweisung an das SG, Auslegung des Klageantrags, klägerisches Begehren

    Sowohl das dagegen gerichtete Berufungsverfahren (Urteil des Senats vom 02.02.2012 - L 11 AS 162/11) beim Bayerischen Landessozialgericht (LSG) als auch die anschließende Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision (BSG, Beschluss vom 10.05.2012 - B 4 AS 64/12 B) beim Bundessozialgericht waren ohne Erfolg.
  • LSG Bayern, 03.12.2015 - L 11 AS 775/15

    Verweisung an SG wegen fehlender instanzieller Zuständigkeit

    Sowohl das dagegen gerichtete Berufungsverfahren (Urteil des Senats vom 02.02.2012 - L 11 AS 162/11) beim Bayerischen Landessozialgericht (LSG) als auch die anschließende Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision (BSG, Beschluss vom 10.05.2012 - B 4 AS 64/12 B) beim Bundessozialgericht waren ohne Erfolg.
  • LSG Bayern, 04.01.2016 - L 11 AS 774/15

    Unzulässige Wiederaufnahmeklage wegen fehlenden Rechtsschutzbedürfnisses

    Sowohl das dagegen gerichtete Berufungsverfahren (Urteil des Senats vom 02.02.2012 - L 11 AS 162/11) beim Bayerischen Landessozialgericht (LSG) als auch die anschließende Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision (BSG, Beschluss vom 10.05.2012 - B 4 AS 64/12 B) beim Bundessozialgericht waren ohne Erfolg.
  • LSG Bayern, 14.07.2014 - L 11 AS 293/14

    Wegen einstweiliger Anordnung

    Sowohl das dagegen gerichtete Berufungsverfahren beim Bayerischen Landessozialgericht (Urteil vom 02.02.2012 - L 11 AS 162/11) als auch die anschließende Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision beim Bundessozialgericht (Beschluss vom 10.05.2012 - B 4 AS 64/12 B) waren ohne Erfolg.
  • LSG Bayern, 12.01.2016 - L 11 AS 853/15

    Unzulässigkeit einer Wiederaufnahmeklage wegen entgegenstehender Rechtshängigkeit

    Sowohl das dagegen gerichtete Berufungsverfahren (Urteil des Senats vom 02.02.2012 - L 11 AS 162/11) beim Bayerischen Landessozialgericht (LSG) als auch die anschließende Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision (BSG, Beschluss vom 10.05.2012 - B 4 AS 64/12 B) beim Bundessozialgericht waren ohne Erfolg.
  • LSG Bayern, 18.03.2015 - L 11 AS 763/14

    Entgegenstehende Rechtshängigkeit

    Sowohl das dagegen gerichtete Berufungsverfahren (Urteil des Senats vom 02.02.2012 - L 11 AS 162/11) beim Bayerischen Landessozialgericht (LSG) als auch die anschließende Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision (BSG, Beschluss vom 10.05.2012 - B 4 AS 64/12 B) beim Bundessozialgericht waren ohne Erfolg.
  • LSG Hamburg, 24.09.2012 - L 4 AS 110/09
    Schließlich ist - auch beim Streit um eine zuschussweise anstatt der darlehensweisen Leistungsbewilligung - nicht von einem fiktiven Vermögensverbrauch auszugehen (vgl. BSG, Beschluss vom 30.7.2008, B 14 AS 14/08 B; weiterhin auch Bayerisches LSG, Urteil vom 2.2.2012, L 11 AS 162/11; LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 1.6.2010, L 6 AS 15/09).
  • BSG, 10.05.2012 - B 4 AS 64/12 B
  • SG Würzburg, 21.04.2016 - S 18 AS 184/15

    Fehlende Pflichtversicherung aufgrund darlehensweisem Bezug von Arbeitslosengeld

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